Waldbrandschutzverordnung 2020In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Perg sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen ab 03.04.2020 verboten. Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

Die rasche Ausbreitung eines Feuers aufgrund der Trockenheit kann rasch zur Gefährdung des Waldes führen. Brennt der Wald, so ist es besonders schwierig, gefährlich und auch aufwendig diese Flächen wieder zu löschen. Achten Sie daher besonders in Wald- und Wiesengebieten dass keine Zigaretten geraucht oder die Stummeln zumindest wieder mitgenommen werden.

Die Bezirkshauptmannschaft hat heute eine entsprechende Verordnung erlassen. Übertretungen werden lt. BH mit Geldstrafen bis zu 7.270,00 Euro oder Freiheitsstrafen bestraft.

Termine

So, 28.04.24, 14:00
Maibaum setzen
Di, 30.04.24, 19:00
Monatsübung
Sa, 04.05.24, 18:30
Florianimesse

Letzter Einsatz

25.01.2024  Technischer Einsatz  in Winden, Schwertberg