Nach der intensiven Grundschulung mit dem neuen Löschfahrzeug für unsere Einsatzkräfte und Kraftfahrerschulungen für unsere Fahrzeuglenker mit C-Schein folgte die erste Einsatzübung im Zuge des Übungs-Dienstag am 11.08.2020.
Im Stationsbetrieb wurde zum Einen das Auslegen einer Schlauchleitung aus den Containern mit dem neuem LFA geübt. Zum Anderen wurde der neue Ausrüstungsgegenstand, die Staustelle Biber, in der Theorie und Praxis beübt. Mit dem "Biber" kann auch aus wenig wasserführenden Flüssen eine mobile Staustelle für eine Wasserentnahmestelle errichtet werden.
Am 30.07.2020 war es nun endlich soweit. 5 Mitglieder unserer Wehr verbrachten einen Tag bei der Fa. Rosenbauer, um die Abnahme und Übergabe des neuen Löschfahrzeug (LFA) durchzuführen.
Anschließend konnte im Beisein unseres Bürgermeisters, des Vize-Bürgermeisters, sowie des Abschnittskommandanten und all unseren Feuerwehrkameraden/innen das sehnlichst erwartete neue Einsatzfahrzeug beim Feuerwehrhaus in Empfang genommen werden.
Herzliche Gratulation zur Hochzeit an unserem Atemschutzwart Roland Peterseil, welcher am 06.06.2020 seine Verlobte Bettina zur Frau nahm. Mit dem LFB-A wurde das Brautpaar von Kommandant HBI Mario Mader und Kommandant-Stv. OBI Wolfgang Kapplmüller zum Standesamt gefahren.
Alles, alles Gute auf eurem gemeinsamen Weg
wünschen wir im Namen der gesamten Wehr!
In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Perg sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen ab 03.04.2020 verboten. Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
Die rasche Ausbreitung eines Feuers aufgrund der Trockenheit kann rasch zur Gefährdung des Waldes führen. Brennt der Wald, so ist es besonders schwierig, gefährlich und auch aufwendig diese Flächen wieder zu löschen. Achten Sie daher besonders in Wald- und Wiesengebieten dass keine Zigaretten geraucht oder die Stummeln zumindest wieder mitgenommen werden.
Die Bezirkshauptmannschaft hat heute eine entsprechende Verordnung erlassen. Übertretungen werden lt. BH mit Geldstrafen bis zu 7.270,00 Euro oder Freiheitsstrafen bestraft.